Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
Teil A: Markenberatung und Inhouse-Schulungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über Beratungs- und Schulungsleistungen zwischen Hilal Tuncay, Die Markentherapeutin, Eichenstraße 3, 87600 Kaufbeuren, E-Mail: kontakt@markentherapeutin.de (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2 Die Leistungen nach Teil A richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die den Vertrag für ihre gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit schließen. Die Auftragnehmerin kann vor Vertragsschluss einen entsprechenden Nachweis verlangen (z. B. Firmenangabe oder USt-IdNr.).
1.3 Erfasst sind insbesondere die Formate der Markenberatung (z. B. Marken-Erstversorgung, Marken-Reha, Markentherapie, Marken-Abo) sowie Inhouse-Schulungen für Teams.
1.4 Soweit ein Angebot, eine Auftragsbestätigung oder eine andere Vereinbarung in Textform abweichende Regelungen enthält, gehen diese den vorliegenden AGB vor.
1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin ihnen ausdrücklich zustimmt.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung der Angebote auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Ein Vertrag kommt nicht automatisiert über die Website zustande.
2.2 Nach einer Anfrage und in der Regel einem Erstgespräch erhält der Auftraggeber ein Angebot mit Inhalt, Umfang, Zeitrahmen und Vergütung. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder die Auftragnehmerin den Auftrag in Textform bestätigt.
3. Leistungen
3.1 Die Auftragnehmerin erbringt strategische Beratungs- und Schulungsleistungen zu Marke, Positionierung, Angebotsarchitektur und Marketing. Inhalt und Umfang ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
3.2 Die Leistungen werden je nach Vereinbarung vor Ort, telefonisch oder online (z. B. per Videokonferenz) erbracht.
3.3 Die Auftragnehmerin erbringt die Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt nach aktuellem fachlichem Stand. Geschuldet ist die vereinbarte Beratungs- oder Schulungsleistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. eine bestimmte Zahl an Anfragen oder Umsätzen). Umsetzung und Entscheidungen liegen beim Auftraggeber.
3.4 „Markentherapie“ bezeichnet einen strategischen Beratungsansatz für Marken und Unternehmen. Es handelt sich weder um eine Heilbehandlung noch um Psychotherapie oder Coaching im therapeutischen Sinne.
3.5 Die Auftragnehmerin bestimmt Art, Ort und Zeit der Leistungserbringung selbst und stimmt sie mit dem Auftraggeber ab. Sie unterliegt dabei keinen Weisungen. Sie darf für einzelne Leistungsteile qualifizierte Dritte einsetzen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt die für die Leistung nötigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung und benennt bei Bedarf eine Ansprechperson.
4.2 Bei Inhouse-Schulungen sorgt der Auftraggeber für geeignete Räume und Technik vor Ort bzw. für die Einladung der Teilnehmenden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.3 Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin. Abschnitt 8 (Haftung) bleibt unberührt.
5. Termine, Verschiebung und Absage
5.1 Vereinbarte Termine sind für beide Seiten verbindlich.
5.2 Muss der Auftraggeber einen Termin verschieben oder absagen, teilt er dies so früh wie möglich in Textform (z. B. per E-Mail) mit. Maßgeblich ist der Zugang der Mitteilung.
5.3 Beratungstermine kann der Auftraggeber bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei verschieben. Wird ein Termin später abgesagt oder nicht wahrgenommen, gilt er als erbracht und wird auf das gebuchte Format angerechnet bzw. berechnet.
5.4 Inhouse-Schulungstage kann der Auftraggeber wie folgt absagen:
- bis 45 Tage vor dem Schulungstag: kostenfrei,
- 44 bis 15 Tage vorher: 50 % der vereinbarten Vergütung,
- ab 14 Tage vorher oder bei Nichtdurchführung: 100 % der vereinbarten Vergütung.
5.5 Statt einer Absage kann der Auftraggeber einen Schulungstag einmalig kostenfrei verschieben, wenn er dies bis 15 Tage vorher mitteilt und der neue Termin innerhalb von sechs Monaten nach dem ursprünglichen Termin liegt. Wird der verschobene Termin abgesagt, gelten die Fristen aus 5.4 bezogen auf den ursprünglichen Termin.
5.6 Bereits entstandene, nicht erstattbare Reise- und Übernachtungskosten trägt der Auftraggeber in jedem Fall. Bereits gezahlte Beträge werden mit der Ausfallvergütung verrechnet und im Übrigen erstattet.
5.7 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Auftragnehmerin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Auftragnehmerin bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5.8 Kann die Auftragnehmerin einen Termin aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit) nicht wahrnehmen, wird ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen von Abschnitt 8.
6. Vergütung und Zahlung
6.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
6.2 Reise- und Übernachtungskosten bei Leistungen vor Ort werden gesondert vereinbart.
6.3 Alle Leistungen sind im Voraus zu zahlen. Die Auftragnehmerin stellt die Rechnung nach Vertragsschluss per E-Mail (z. B. als PDF oder als Online-Rechnung mit Zahlungslink). Die Leistung beginnt, sobald die Zahlung eingegangen ist, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
6.4 Ist eine Ratenzahlung vereinbart, ist jede Rate im Voraus fällig, und zwar die erste Rate vor Leistungsbeginn, jede weitere zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Beim Marken-Abo wird die monatliche Vergütung jeweils zu Beginn des Monats fällig.
6.5 Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, kann die Auftragnehmerin weitere Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückstellen. Gesetzliche Rechte, insbesondere auf Verzugszinsen, bleiben unberührt.
7. Nutzungsrechte an Unterlagen
7.1 Unterlagen, Präsentationen, Vorlagen und Arbeitsergebnisse, die die Auftragnehmerin im Rahmen des Auftrags erstellt oder überlässt, darf der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung für eigene, interne Zwecke nutzen.
7.2 Eine Weitergabe an Dritte, eine Veröffentlichung oder eine Nutzung für eigene Schulungen des Auftraggebers bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform.
7.3 Die Auftragnehmerin darf allgemeines Fachwissen, Methoden und Vorlagen, die nicht auf vertraulichen Informationen des Auftraggebers beruhen, weiterhin nutzen.
8. Haftung
8.1 Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aus einer Garantie sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
8.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Regelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter der Auftragnehmerin.
8.4 Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei, die auf von ihm bereitgestellten Inhalten oder auf seinen Verstößen gegen geltendes Recht beruhen.
9. Laufzeit und Kündigung
9.1 Verträge über einzelne Formate (z. B. Marken-Erstversorgung, Marken-Reha, Markentherapie, Inhouse-Schulung) enden mit Erbringung der vereinbarten Leistungen bzw. mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums.
9.2 Das Marken-Abo hat eine Mindestlaufzeit von drei Monaten. Es kann frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Wird es nicht gekündigt, läuft es auf unbestimmte Zeit weiter und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
9.3 Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
9.4 Nach Vertragsende gibt die Auftragnehmerin überlassene Unterlagen nach Wahl des Auftraggebers zurück oder vernichtet sie und löscht elektronische Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Auf Wunsch bestätigt sie die Löschung in Textform.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
10.1 Die Auftragnehmerin behandelt alle Informationen, die sie im Rahmen des Auftrags über den Auftraggeber und dessen Unternehmen erhält, vertraulich. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus. Sie erlegt sie auch eingesetzten Dritten auf.
10.2 Die Auftragnehmerin hält die Vorschriften der DSGVO und des BDSG ein. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
10.3 Die Auftragnehmerin darf den Auftraggeber nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung als Referenz nennen.
11. Keine Verträge mit Verbrauchern
Verträge nach Teil A werden nicht mit Verbrauchern geschlossen (siehe 1.2). Online-Kurse, die auch Verbraucher buchen können, werden gesondert in Teil B geregelt, einschließlich des gesetzlichen Widerrufsrechts.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
12.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Auftragnehmerin. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
12.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.4 Die Auftragnehmerin kann diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen der Rechtslage) mit angemessener Frist ändern. Bestehende Auftraggeber werden mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail informiert. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb der genannten Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Auf Frist und Folgen weist die Mitteilung hin. Bei Widerspruch gelten die bisherigen AGB fort. Die Auftragnehmerin kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt des Inkrafttretens außerordentlich kündigen.
12.5 Die Auftragnehmerin ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Teil B: Online-Kurse
Die Bedingungen für die Online-Kurse werden mit dem Verkaufsstart ergänzt. Die Kurse sind derzeit noch nicht buchbar.